Schadenersatz

„Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen“, sagt der Volksmund. Wenn es zum Schaden kommt, sollten Sie sich aber jedenfalls darum sorgen, wer Ihnen diesen ersetzt.

Umgekehrt müssen Sie sich auch keine ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen Dritter gefallen lassen.

 

Wie kann ich Ihnen dabei helfen?

Ich analysiere mit Ihnen, ob bzw. gegenüber wem ein Schadenersatzanspruch zusteht, in welcher Form und in welchem Umfang der Schadenersatz tatsächlich in Frage kommt. Unter anderem sind folgende Ansprüche möglich:

  • Reparatur der beschädigten Sache
  • Ersatz in Geld
  • Schmerzengeld
  • Verdienstentgang
  • Ersatz der Heilungskosten
  • bei Vertragsverletzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Haben Sie selbst den Schaden zu beklagen, fordere ich für Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen den Schädiger bzw. den dahinter stehenden Haftpflichtversicherer auf, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Lässt sich der Schadensfall nicht auf außergerichtlichem Weg bereinigen, setze ich Ihren Anspruch auf Wunsch gerne gerichtlich für Sie durch.

 

Ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche kann ich oftmals bereits durch ein fundiert aufbereitetes anwaltliches Antwortschreiben abwehren. Im “Ernstfall” werde ich auch vor Gericht alles für Sie tun, damit Sie nicht ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden.

Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die zum Übergabe- bzw Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind. Mangelhaft ist eine Leistung dann, wenn sie nicht die vereinbarten oder sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzt.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmer ihre gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung gegenüber Konsumenten nicht ausschließen können.

Folgende Gewährleistungsansprüche sind möglich:

  • Mängelbehebung
  • Austausch
  • Preisminderung
  • Rückzahlung des Kaufpreises

Gerne prüfe ich die gewährleistungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für Ihren individuellen Fall und helfe Ihnen – je nachdem, wie die Sache gelagert ist – bei der Durchsetzung von Ihnen zustehenden Gewährleistungsansprüchen bzw unterstütze Sie bei der Abwehr Ihnen gegenüber geltend gemachter Ansprüche.