Die Forderungsbetreibung dient in erster Linie dazu, Sie vor Zahlungsausfällen durch zahlungsunwillige oder -unfähige Schuldner zu bewahren. Aufgrund der Gefahr einer allfälligen Insolvenz Ihres Schuldners oder Exekutionsführung durch andere Gläubiger, welche zu einem partiellen bis gänzlichen Ausfall Ihrer Forderung führen könnte, ist es unabdingbar, rasch zu handeln. Daher rate ich Ihnen bereits bei ersten Anzeichen einer Zahlungsverweigerung bzw Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners unmittelbar mit mir Kontakt aufzunehmen. Denn in vielen Fällen bewegt allein schon ein anwaltliches Schreiben Ihren Schuldner zur Zahlung.

Sollten Sie sich bereits in einer solchen Situation befinden, kann Ihnen mit folgenden Schritten weiterhelfen:

  • Versenden eines anwaltlichen Mahnschreibens über die offene Kapitalforderung samt Zinsen, Mahnkosten und den Kosten meines Einschreitens.
  • Einschätzung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterer Einbringungsmaßnahmen (unter anderem durch Einholung von Bonitätsauskünften und/oder Einsichtnahme in das Exekutionsregister)
  • Erwirkung eines Rechtstitels durch Klagseinbringung samt anschließender Exekutionsführung

Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund eines Rechtstitels 30 Jahre lang Exekution geführt werden kann. Selbst wenn der Schuldner seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist eine Forderungsbetreibung innerhalb der Europäischen Union mittels europäischem Vollstreckungstitel rasch und effizient möglich.