Die Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund von wirtschaftlichen, politischen und nicht zuletzt auch klimatischen Veränderungen in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt worden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern kontinuierliche Optimierungsprozesse und Kooperationen innerhalb der “Peer-Group”. Die im land- und forstwirtschaftlichen Sektor immer komplexer werdende Gesetzeslage, bestehend aus nationalen und europarechtlichen Regelungen, ist für viele Landwirte schwer überblickbar. Aber auch der private Bereich von Landwirten bis hin zum Familienrecht und Erbrecht ist fast immer agrarrechtlichen Besonderheiten unterworfen.

Dank meiner Ausbildung zum land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter sowie Pferdewirtschaftsmeister verfüge ich über eine außergewöhnliche  Kombination aus fachlichem Wissen, praktischer Erfahrung und juristischer Expertise. Dadurch kann ich Sie umfassend in land- und forstwirtschaftlichen Belangen beraten und unterstützen und halte Ihnen so den Rücken für Ihre betriebliche Tätigkeit frei. Insbesondere kümmere ich mich für Sie um

  • Agrargemeinschafts-Angelegenheiten
  • bäuerlichen Übergabeverträge
  • Fragen des landwirtschaftlichen Förderungsrechts
  • Behördliche Bewilligungsverfahren, z.B. zur Erwirkung einer Rodungsbewilligung
  • Wegerechtsangelegenheiten
  • Grenzstreitigkeiten