Auch Johann Wolfgang von Goethe wusste bereits: „Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.“ Ergänzend sei angemerkt, dass für die anhaltende Freude am Objekt auch das rechtliche Fundament einwandfrei sein muss.

So unterstütze ich Sie dabei:

An- und Verkauf von Liegenschaften und Wohnungen

Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung berate ich Sie umfassend hinsichtlich der Absicherung Ihrer Interessen. Zunächst prüfe ich für Sie  alle relevanten Vorfragen, wie zum Beispiel

  • Gibt es bücherliche oder außerbücherliche Lasten auf der Liegenschaft?
  • Ist das Grundstück im Altlastenatlas registriert oder als Verdachtsfläche ausgewiesen?
  • Besteht für die Liegenschaft Ihrer angestrebten Eigentumswohnung eine hinreichende Instandhaltungsrücklage oder folgt auf die Vertragsunterzeichnung umgehend eine satte Nachzahlung?
  • Wie steht es wirtschaftlich um den Bauträger, von dem Sie gerne Ihre Traumwohnung gekauft hätten? Kann es sein, das “Ihre Wohnung” unverhofft einer Insolvenz des Bauträgers zum Opfer fällt und Sie auch Ihre Anzahlung verlieren?

Sind alle relevanten Vorfragen geklärt, wickle ich in der Folge gerne die Transaktion für Sie ab. Das umfasst insbesondere

  • Errichtung des Kaufvertrags oder Prüfung an Sie übermittelter Vertragsentwürfe
  • Treuhändige Abwicklung des Kaufpreises
  • Erklärung der Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer
  • Grundbücherliche Durchführung
Baurecht

Für die Errichtung eines Gebäudes benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung. Wie genau das Verfahren zur Erwirkung einer solchen Bewilligung ausgestaltet ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist in jedem Bundesland anders geregelt. In meiner beruflichen Praxis berate ich vor allem zu Bauprojekten in Wien und Niederösterreich. Meine Leistungen für Sie umfassen insbesondere

  • Beratung zu den baurechtlichen Vorgaben zur Erlangung der Baubewilligung für Ihr Projekt
  • Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauwerber
  • Vertretung im Baubewilligungsverfahren vor den zuständigen Behörden
Wohnrecht

Nennen Sie eine Wohnung Ihr eigen, bedeutet dies, dass Sie sich im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) mit Ihren Miteigentümern auseinandersetzen müssen.

Bauliche Veränderungen des Wohneigentums, die ebenso wie Angelegenheiten der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung der Zustimmung zumindest der Mehrheit der anderen Wohnungseigentümer bedürfen, führen dabei häufig zu Streitigkeiten, bei denen ich Ihnen beratend zur Seite stehe und Sie erforderlichenfalls auch vor Gericht vertrete.

Mietrecht

Wollen Sie eine Immobilie mieten oder vermieten, braucht es einen wasserdichten Mietvertrag. Abhängig davon, ob Sie sich im Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) befinden oder dieses unter Umständen gar nicht zum Tragen kommt, hat dies erhebliche Auswirkungen auf Ihr Mietverhältnis. Eine rechtsanwaltliche Prüfung des Mietvertrags ist daher nahezu unerlässlich.

Gerne überprüfe ich in weiterer Folge für Sie die Mietzinshöhe, kläre die Zulässigkeit von Ablösen, und helfe Ihnen auch bei sonstigen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Ihrem Mietobjekt.