Konfliktfälle versuche ich prinzipiell noch vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens auf gütliche Weise zu lösen. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Doch nicht in allen Fällen ist eine außergerichtliche Bereinigung möglich. Etwa, weil sich die Gegenseite beharrlich einer einvernehmlichen Lösung verschließt oder Sie bereits geklagt wurden.

Steht eine gerichtliche Auseinandersetzung im Raum, evaluiere ich anhand Ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen wie auch persönlichen Ausgangslage die Chancen für einen erfolgreichen Prozessabschluss und kläre Sie umfassend über die vorhandenen Verfahrens- und Kostenrisken auf. So können Sie über die weitere Vorgehensweise eine informierte Entscheidung treffen.

Fällt die Entscheidung für die Einleitung eines Verfahrens, lege ich mit Ihnen die geeignete Prozessstrategie fest und bespreche mit Ihnen, welche Vorbereitungsmaßnahmen (Herbeischaffung von Beweisen wie Urkunden, Zeugen, etc) erforderlich sind.

Im Verfahren führe ich Sie mit Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, dem Gefühl für den “richtigen” Moment und dem treffsicherem Einsatz der Instrumente, die uns das Prozessrecht zur Verfügung stellt, an Ihr Ziel.