Bei dieser Form der Abrechnung verrechne ich meine Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (“RATG”) und ergänzend nach den Allgemeine Honorar Kriterien (“AHK”) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, oder dem Notariatstarifgesetz (“NTG”).

 

Eine Abrechnung nach RATG bietet sich vor allem bei gerichtlichen Verfahren an (streitige und außerstreitige Zivilverfahren, Exekutions- und Insolvenzverfahren). Das Honorar berechnet sich auf Basis des Streitwerts Ihrer Rechtsangelegenheit in Verbindung mit der Anzahl und Dauer der rechtsanwaltlichen Leistungen.