Früher oder später ist praktisch jeder von uns gefordert, sich mit erbrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Möglicherweise wurden Sie von einem jüngst Verstorbenen in seinem Testament bedacht oder Sie gehören aufgrund Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten im Erbrecht. Dann ist es für Sie wichtig zu wissen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese gegebenenfalls erfolgreich durchsetzen können.
Wie kann ich Ihnen hier helfen?
Wenn Sie Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer sind, prüfe ich Ihre Ansprüche im Erbrecht und erörtere mit Ihnen allfällige Problemlagen und wie diese zu Ihrem Vorteil gelöst werden können.
Als künftiger Erblasser sollten Sie dafür sorgen, dass es nach Ihrem Ableben nicht zu Streit über Ihr hinterlassenes Vermögen kommt. Ganz gleich, ob es um die Weiterführung des Familienunternehmens oder die Weitergabe eines Familienerbstücks geht, vorausschauende Nachlassplanung dient der Streitvermeidung. Sie können bereits zu Lebzeiten geeignete Verfügungen treffen, sodass Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben in guten Händen wissen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge mit einer gut durchdachten Nachlassplanung überaus sinnvoll.
Ich berate Sie bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge juristisch kompetent und mit dem notwendigen Feinsinn für dieses oftmals heikle Thema. Zum anderen unterstütze ich Sie durch die Errichtung individuell maßgeschneiderter