Zivilrecht und Prozessführung

Bürgerliches Recht und Gerichtsverfahren

Als erfahrener Anwalt im Zivilrecht biete ich Ihnen ein breites Spektrum an juristischen Dienstleistungen. Von Gewährleistungsansprüchen über Schadensersatzforderungen bis hin zur Vertragserrichtung stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.

Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anliegen zu finden.

Schadenersatzrecht

Sie haben einen Schaden erlitten, der nicht ersetzt wird?
Ich analysiere mit Ihnen, ob bzw. gegenüber wem ein Schadenersatzanspruch zusteht, in welcher Form und in welchem Umfang der Schadenersatz tatsächlich in Frage kommt. Unter anderem sind folgende Ansprüche möglich:

  • Reparatur der beschädigten Sache
  • Ersatz in Geld
  • Schmerzengeld
  • Verdienstentgang
  • Ersatz der Heilungskosten
  • bei Vertragsverletzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Haben Sie selbst den Schaden zu beklagen, fordere ich für Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen den Schädiger bzw. den dahinter stehenden Haftpflichtversicherer auf, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Lässt sich der Schadensfall nicht auf außergerichtlichem Weg bereinigen, setze ich Ihren Anspruch auf Wunsch gerne gerichtlich für Sie durch.

Ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche kann ich oftmals bereits durch ein fundiert aufbereitetes anwaltliches Antwortschreiben abwehren. Im “Ernstfall” werde ich auch vor Gericht alles für Sie tun, damit Sie nicht ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden.

Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die zum Übergabe- bzw Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind. Mangelhaft ist eine Leistung dann, wenn sie nicht die vereinbarten oder sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzt.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmer ihre gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung gegenüber Konsumenten nicht ausschließen können.
Folgende Gewährleistungsansprüche sind möglich:

  • Mängelbehebung
  • Austausch
  • Preisminderung
  • Rückzahlung des Kaufpreises

Gerne prüfe ich die gewährleistungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für Ihren individuellen Fall und helfe Ihnen – je nachdem, wie die Sache gelagert ist – bei der Durchsetzung von Ihnen zustehenden Gewährleistungsansprüchen bzw unterstütze Sie bei der Abwehr Ihnen gegenüber geltend gemachter Ansprüche.

Errichtung und Prüfung von Verträgen

Verträge sind das zentrale Vehikel, mit dem wir unsere geschäftlichen wie auch privaten Beziehungen regeln. Hinter jedem Kauf, jeder erbrachten Dienstleistung steht ein Vertrag. So schnell man sich auch über die wesentlichen Elemente einer vertraglichen Beziehung einig sein kann, so gilt doch: Der Teufel liegt im Detail.

Meine Aufgabe ist es, mit Ihnen zu erörtern, was genau Sie vereinbaren möchten, und dafür zu sorgen, dass Ihr Wille tatsächlich in der vertraglichen Vereinbarung seinen Niederschlag findet. Dabei agiere ich vorausschauend, sodass gerade auch all jene Fragen geregelt werden, die im ersten Moment oft übersehen werden.

Durch die sorgfältige Ausarbeitung eines Vertrages lassen sich viele zukünftige Streitfälle vor vornherein vermeiden. Ein lückenloser Vertrag ist also ein Investment in die Zukunft: Er spart Ihnen auf längere Sicht Zeit, Geld und Nerven.

Prozessführung

Konfliktfälle versuche ich prinzipiell noch vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens auf gütliche Weise zu lösen. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Doch nicht in allen Fällen ist eine außergerichtliche Bereinigung möglich. Etwa, weil sich die Gegenseite beharrlich einer einvernehmlichen Lösung verschließt oder Sie bereits geklagt wurden.

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Mag. Marcus Maché

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